Vertrags- und Annullierungsbedingungen
Letzte Aktualisierung: Januar 2026 — gemäss dem Schweizer Bundesgesetz über Pauschalreisen (PRG, SR 944.3) und den Art. 184 ff. des Obligationenrechts.
1. Vertragsparteien
Der Reisevertrag wird zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und Rosy Viaggi mit Sitz an der Via Laveggio 4/A, 6855 Stabio (Schweiz) abgeschlossen. Das Reisebüro handelt als Veranstalter von Pauschalreisen im Sinne des PRG.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung von Rosy Viaggi und der Zahlung der Anzahlung zustande. Bei der Buchung erhalten Sie die Unterlagen mit allen vom PRG vorgeschriebenen Informationen.
3. Preise und Zahlungen
- Anzahlung von 30% bei der Buchung;
- Restzahlung bis 30 Tage vor Abreise;
- bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Abreise ist der gesamte Betrag bei der Bestätigung geschuldet.
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und umfassen die im Reisebeschrieb ausdrücklich genannten Leistungen.
4. Änderungen von Preis und Programm
Gemäss Art. 6 PRG behält sich Rosy Viaggi vor, den Preis bis 21 Tage vor Abreise anzupassen (bei Änderungen der Transport- oder Treibstoffkosten, der Wechselkurse oder von Abgaben und Gebühren). Bei Erhöhungen von mehr als 10% können Kundinnen und Kunden kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
5. Annullierung durch die Kundin oder den Kunden
Bei einem Rücktritt von der Reise gelten die folgenden Kostenfolgen, berechnet auf dem Gesamtpreis (PRG Art. 10 und OR Art. 377):
- bis 60 Tage vor Abreise: 10% (Bearbeitungsgebühr);
- von 59 bis 30 Tagen: 30%;
- von 29 bis 15 Tagen: 50%;
- von 14 bis 7 Tagen: 75%;
- ab 6 Tagen bis zum Abreisetag oder bei Nichterscheinen: 100%.
Die Annullierung muss schriftlich mitgeteilt werden (E-Mail oder eingeschriebener Brief). Massgebend ist das Eingangsdatum bei Rosy Viaggi.
6. Annullierungsversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Annullierungs-, Assistanz- und Gepäckversicherung. Sofern sie nicht ausdrücklich im Paket enthalten ist, geht die Versicherung zulasten der Kundin bzw. des Kunden und ist bei der Buchung abzuschliessen.
7. Annullierung durch den Veranstalter
Rosy Viaggi kann die Reise annullieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (Mitteilung mindestens 20 Tage vor Abreise) oder bei höherer Gewalt. In diesem Fall werden die bezahlten Beträge vollumfänglich zurückerstattet; weitergehende Entschädigungen sind ausgeschlossen.
8. Reisedokumente
Die Kundin bzw. der Kunde ist für gültige Ausweispapiere, Visa und die vom Zielland verlangten gesundheitlichen Auflagen selbst verantwortlich – sowohl für Schweizer als auch für italienische Staatsangehörige. Rosy Viaggi haftet nicht für eine nicht angetretene Reise infolge ungültiger oder abgelaufener Dokumente.
9. Haftung
Die Haftung von Rosy Viaggi richtet sich nach den Art. 14 ff. PRG. Wir haften nicht für Nichterfüllung, die von der Kundin bzw. dem Kunden, von unbeteiligten Dritten oder von höherer Gewalt verursacht wird.
10. Beanstandungen
Beanstandungen sind vor Ort der Reiseleitung zu melden und innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich an Rosy Viaggi zu richten. Verspätete Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das Gericht von Mendrisio (Kanton Tessin), vorbehalten bleibt der zwingende Konsumentengerichtsstand.